Arbeitsunfälle werden ebenso wie Unfälle in Kindergarten, Schule und Universität berufsgenossenschaftlich behandelt. Dazu besteht in unserer Praxis die Möglichkeit durch die H-Arzt – Zulassung. Ausgeschlossen sind schwere  Unfälle, die die Weiterleitung an einen Unfallchirurgen (D-Arzt) oder gar die stationäre Einweisung in ein Krankenhaus erforderlich machen. Zur H-Arzt – Behandlung benötigen Sie keine Überweisung und keine Krankenversicherungskarte. Vorteilhaft ist, wenn Sie wissen, bei welcher Berufsgenossenschaft Sie über Ihren Betrieb versichert sind.